Lars Günther
Interdisziplinäre Fördermittelberatung für Forschung und Entwicklung
Forschungs- und Entwicklungsprojekte erfordern neben einer technischen stets auch eine finanzielle Planung, bei der Förderprogramme oftmals wichtige Bausteine darstellen. Einer dieser Bausteine ist die so genannte Forschungszulage.
Mit der Forschungszulage können Unternehmen eine jährliche Förderung von bis zu EUR 2.500.000 für ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte erhalten. Für kleine und mittlere Unternehmen erhöht sich der Maximalbetrag der Forschungszulage auf EUR 3.500.000.
Ein Forschungszulage-Antrag ist dabei - anders als es in der Regel bei anderen Fördermitteln der Fall ist - nicht nur für zukünftige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben möglich, sondern auch für laufende und bereits abgeschlossene Projekte.
Der Antragsprozess und die Dokumentationserfordernisse sind deutlich geringer als bei Fördermitteln im Rahmen der klassischen Projektförderung, so dass der administrative Aufwand nicht nur bei großen Projekten in einem angemessenen Verhältnis zur Forschungszulage steht.
Forschungszulage – unsere Fördermittelberatung
Obwohl die Forschungszulage vom Finanzamt festgesetzt wird, ist neben der steuerlichen Expertise, technisches Know-how erforderlich.Die steuerliche Strukturierung und der Antrag zur Festsetzung der Forschungszulage erfordern steuerliches Fachwissen. Dieser Antrag ist aber erst der zweite Schritt im Rahmen des Forschungszulage-Antragsverfahrens. Ob ein Projekt förderwürdig ist, prüfen in einem ersten Schritt keine Steuerspezialistinnen oder Steuerspezialisten der Finanzverwaltung, sondern Ingenieurinnen und Ingenieure oder Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
Bei beiden Anträgen ist eine Kommunikation auf Augenhöhe unverzichtbar.
Fördermittelberatung auf höchstem Niveau
Unser Team für Ihre Fördermittelberatung besteht daher nicht nur aus Steuerspezialistinnen und Steuerspezialisten, sondern mit den Kolleginnen und Kollegen der BDO Technik- und Umweltconsulting GmbH auch aus Expertinnen und Experten in den Bereichen Naturwissenschaften und Technik.Zudem nimmt das Forschungszulagengesetz (FZulG) auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Union Bezug, so dass sich beihilferechtliche Fragestellungen ergeben können. Bei Bedarf ergänzen wir das für Sie zuständige Team für Fördermittelberatung gerne um Kolleginnen und Kollegen unseres Kooperationspartners BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die neben einer beihilferechtlichen Prüfung auch Verträge für Projekte, die im Rahmen einer Auftragsforschung oder einer Kooperation durchgeführt werden, erstellen oder prüfen können.
Auf Ihren Wunsch stehen wir Ihnen auch gerne für eine über die Forschungszulage hinausgehende Fördermittelberatung zur Verfügung, um zu prüfen, ob für Ihr Vorhaben alternative Fördermöglichkeiten auf nationaler oder europäischer Ebene zur Verfügung stehen.
Forschungszulage – Fördermittelberatung im internationalen Kontext
Nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte steuerlich gefördert. Während die Definition von Forschung und Entwicklung in vielen Ländern ähnlich ist, unterscheiden sich die Art und Weise, wie Unternehmen diese Vorteile nutzen können, teils erheblich. Einen ersten Überblick über bestehende Fördermöglichkeiten verschafft die interaktive Weltkarte von BDO Global.Länderspezifische Fördermittelberatung aus einer Hand
Unser globaler Ansatz für Fördermittelberatung umfasst nicht nur die länderspezifische Fördermittelberatung, sondern zielt darauf ab, die Investitionsrendite für Unternehmen, deren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sich auf mehr als ein Land erstrecken, zu optimieren. Dabei behalten wir neben der Förderung Ihrer Forschungs- und Entwicklungsprojekte auch stets Ihre steuerliche Situation im Blick, da eine entsprechende Strukturierung Auswirkungen auf andere Bereiche wie Verrechnungspreise und Quellensteuern mit sich bringen kann.Gemeinsam mit den Fördermittelberaterinnen und Fördermittelberatern der BDO Memberfirms der für Sie relevanten Ländern erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot für eine individuelle Fördermittelberatung.
Forschungszulage – Ihre nächsten Schritte
Wir konnten Ihr Interesse wecken?Gerne verschaffen wir Ihnen einen ersten Überblick über die Forschungszulage, sei es über die nachfolgenden Ausführungen oder im Rahmen eines Telefonats oder einer Videokonferenz, in der wir Ihnen auch unseren interdisziplinären Ansatz für Fördermittelberatung näher erläutern können.
Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an!
Überblick über die Forschungszulage
Mit dem Forschungszulagengesetz steht den in Deutschland agierenden Unternehmen eine Förderung ihrer Forschungs- und Entwicklungsprojekte offen, die sich im Vergleich zur klassischen Projektförderung durch ein wesentlich einfacheres Antragsverfahren und geringere Dokumentationserfordernisse auszeichnet und sowohl für geplante, laufende als auch bereits abgeschlossene Projekte beantragt werden kann.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle in Deutschland tätigen Unternehmen, die Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung betreiben und die beihilferechtlichen Kriterien der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung erfüllen. Sowohl die eigenbetriebliche Forschung- und Entwicklung, Kooperationen, als auch Projekte, die im Rahmen einer Auftragsforschung im Europäischen Wirtschaftsraum extern vergeben werden, sind förderfähig.
Neben den Bruttoarbeitslöhnen der mit der Forschung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern samt den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung sind die Abschreibung des für die Forschung erforderlichen beweglichen Anlagevermögens wie auch 70 % des Entgelts der Auftragsforschung begünstigt und fließen in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage ein, welche auf EUR 10.000.000 jährlich begrenzt ist.
Die Forschungszulage selbst beläuft sich auf 25 % der Bemessungsgrundlage. Für kleine und mittlere Unternehmen erhöht sich der Fördersatz um 10 Prozentpunkte und beträgt bei diesen Unternehmen somit 35 %. Die jährliche Forschungszulage beläuft sich damit auf maximal EUR 2.500.000 beziehungsweise EUR 3.500.000 für kleine und mittlere Unternehmen.
Die Auszahlung der Forschungszulage erfolgt seitens des Finanzamts und erfordert eine jährliche Antragstellung. Die Festsetzung der Forschungszulage kann dabei im Rahmen der Festsetzungsfristen auch mehrere Jahre rückwirkend beantragt werden, wobei sich die Konditionen und Rahmenbedingungen aufgrund von Gesetzesänderungen unterscheiden können. Grundlage für den Forschungszulage-Antrag beim Finanzamt ist eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit des jeweiligen Projekts, die bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage beantragt werden muss. Man spricht daher auch von einem zweistufigen Antragsverfahren.
Die Forschungszulage wird zunächst vollständig auf die festgesetzte Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer angerechnet und führt zu einer entsprechenden Minderung der Nachzahlung oder einer Erstattung bereits gezahlter Ertragsteuern. Übersteigt die Forschungszulage die festgesetzte Steuer, werden Überhänge nicht vorgetragen, sondern direkt ausgezahlt. Damit profitieren Unternehmen selbst dann unmittelbar, wenn die Forschungszulage die aktuelle Steuerlast übersteigt wie beispielsweise in Verlustphasen.
Weitere Details zur Forschungszulage können Sie unseren Insights entnehmen.