Zölle, Verbrauchsteuern & Außenwirtschaftsrecht

Zölle, Verbrauchsteuern & Außenwirtschaftsrecht

Indirekte Steuern wie Einfuhrabgaben und Besondere Verbrauchsteuern gewinnen weiterhin an Bedeutung für den Geschäftsverkehr.

Unser Fachbereich Zölle, Verbrauchsteuern und Außenwirtschaftsrecht berät seine Mandanten vom Standort Berlin in den Rechtsgebieten der indirekten Steuern sowie umfänglich zum Außenwirtschaftsrecht.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Umsetzung ihrer Unternehmensstrategien unter Optimierung sowie im Einklang steuerrechtlicher Vorgaben.

Unser Expertenteam unterstützt Ihr Unternehmen gerne bei nationalen sowie internationalen Geschäftsvorgängen. Sie profitieren hierbei von unserer interdisziplinären Arbeitsweise und der optimalen Nutzung von Synergieeffekten zwischen unseren Expertenteams der BDO, insbesondere zum Fachbereich Umsatzsteuer.

 

BDO unterstützt Sie gerne in diesen Bereichen

  • Vorausschauende Beratung in den Rechtsgebieten Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht (Unternehmens-“Check-Up”, Due-Diligence-Prüfung)
  • Gestaltungsberatung zur Optimierung von zollrechtlichen Vorgängen, Einfuhrabgaben, Besonderen Verbrauchsteuern, außenwirtschaftsrechtlichen Vorgängen; Unterstützung bei unternehmensinternen Umstrukturierungen (neue Handelsströme, rechtliche Neuorganisation, Einführung neuer Unternehmensbuchhaltung etc.), gerichtliche und außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen. 
  • Unterstützung bei Zollprüfungen und behördlichen Verfahren mit den Hauptzollämtern oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,
  • Vorbereitung und Einreichung verbrauchsteuerrechtlicher Erklärungen, Anmeldungen, (fortlaufender) Anträge,
  • Schulungen und Unterstützung bei allen weiteren Fragestellungen zum Zoll-, Verbrauchsteuer-, Außenwirtschaftsrecht,
  • Koordination internationaler zoll- und außenwirtschaftsrechtlicher Compliance Projekte,
  • Beratung zu folgenden weiteren Rechtsgebieten:
    • Erneuerbare Energien
    • Kraft-Wärme-Kopplung
    • Versicherungsteuer
    • Luftverkehrsteuer
    • Kraftfahrzeugsteuer
    • Einführung zum US-Exportkontrollrecht
    • Agrarabgaben, Ausfuhrerstattungen, Binnenmarktvorschriften

Wir würden uns sehr freuen, Sie und Ihr Unternehmen kennenzulernen. Dies eröffnet uns die Möglichkeit, effektive und wirtschaftliche Beratungsansätze für Ihr Unternehmen zu entwickeln und ebenso gemeinsam mit Ihnen an Ideen für künftige Projekte zu arbeiten. 

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Grit Köthe

Grit Köthe

Rechtsanwältin, Partnerin, Zölle, Verbrauchsteuern & Außenwirtschaftsrecht
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