Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung der stetig wachsenden regulatorischen bzw. branchenspezifischen Anforderungen.
Unser Leistungsportfolio bei spezifischen regulatorischen und/oder Branchenanforderungen:
Prüfung von Abschlüsse besonderer Unternehmensformen, die nicht von den Vorschriften des Publizitätsgesetzes erfasst werden, wie beispielsweise
- Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
- Versicherungsunternehmen
- Pensionsfonds
Prüfung gemäß § 53 HGrG
Prüfung bestimmter Gewerbetreibender
- Prüfung von Maklern und Bauträgern (§ 16 MaBV)
- Prüfung von Finanzanlagenvermittlern (§ 24 FinVermV)
Prüfungen zwecks Antragstellung auf Zuschüsse/Beihilfen
- nach EEG bzw. KWKG
- Feststellung anerkennungsfähiger Investitionsaufwendungen
- nach dem Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen
Prüfung von industriespezifischen Meldungen
- Prüfung der „Vollständigkeitserklärung“ für in den Verkehr gebrachte Verkaufsverpackungen
- Prüfung der Meldungen der Arten und Mengen von Elektro- und Elektronikgeräten
- Prüfung der ordnungsgemäßen Entrichtung der Entgelte an die “Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH” (DSD)
- Prüfung der ordnungsgemäßen Angabe der Meldemengen Transport-/ Verkaufsverpackungen (INTERSEROH)