Recht

IT-Vertragsrecht und Datenschutzrecht

Cloud-Computing betritt, bedingt durch seine erhöhte Intransparenz der Leistungsanbieter sowie der Verarbeitungsorte, rechtliches Neuland.

Cloud-Verträge und die Cloud-Dienstleistung selbst müssen daher im Vergleich zu üblichen IT-Serviceverträgen weitergehende Anforderungen erfüllen

  • Gewährleistung einer effektiven Durchsetzbarkeit der Anwenderinteressen gegenüber dem Haupt-Anbieter aber auch gegenüber den Unterbeauftragten
  • Kompensation der verminderten Transparenz durch gesteigerte Informationspflichten und Regelungen zur Überwachung
  • Erhöhte Anforderungen an technische Überprüfbarkeit von Verarbeitungsprozessen

Um das Vertragsrecht kümmern wir uns und das ist für uns kein Neuland!

Datenschutzrecht

Wir helfen Ihnen Ihre Daten zu sichern auch in der Cloud!

Die deutschen und europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden haben an Cloud Computing weitreichende Vorgaben für die Einhaltung des deutschen bzw. europäischen Datenschutzrechts gestellt. Diese Vorgaben betreffen die Vertragsgestaltung, aber auch technische und organisatorische Sicherungsmaßnahmen:

  • Abschluss eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrags nach § 11 BDSG
  • Sofern im EU-Ausland, Gewährleistung eines adäquaten Datenschutzniveaus durch z. B. Standardvertragsklauseln für Auftragsdatenverarbeiter
  • Prüfung und Zertifizierung des Cloud-Anbieters
  • Vertragsstrafen bei vertrags- bzw. weisungswidriger Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Informationspflicht bei unbefugtem Zugang durch Dritte
  • Festlegung der technischen und organisatorischen Maßnahmen

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