Die Planung der Emission von Unternehmensanteilen oder von –anleihen sollte vor dem Hintergrund der damit verbundenen Mühen nicht unterschätzt werden, insbesondere zeitliche Aspekte werden von vielen Unternehmen verkannt und führen zu vermeidbarer Frustration in der notwendigen Comfort Letter Abstimmung zwischen Unternehmen und Wirtschaftprüfungsgesellschaft. Hier setzen unsere Experten an, um Sie kompetent im Prozess zu begleiten.
Der enge Zeitplan z.B. eines IPO-Prozesses setzt eine detaillierte Planung und Abstimmung der Arbeitsschritte voraus. Vor allen Dingen die Erstellung eines Comfort Letter stellt eine Herausforderung dar. Dieser dient als Hilfsmittel zum Nachweis eines entsprechend sorgfältig erstellten Wertpapierprospekts (siehe auch Prospekthaftung). BDO unterstützt Sie durch die Erstellung eines Comfort Letter unter Berücksichtigung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen (IDW PS 910) in Ihren Bemühungen bzgl. einer zügigen und qualifizierten Informationsbereitstellung. BDO sorgt dankt wirksamer wechselseitiger Kommunikation und fachlicher Exzellenz für einen effizienten Abstimmungsprozess.
Hierbei versucht BDO auch die Kostenseite des Auftraggebers durch effiziente Kommunikation und Zusammenarbeit im Blick zu behalten, wobei natürlich besonders kritische Faktoren, wie z.B. die Erreichbarkeit des Auftraggebers, gewährleistet sein müssen (i.d.R. on-site Projekte). Deshalb stellt BDO erfahrene und aufeinander abgestimmte Einsatzteams bereit, die den fachlichen und mandantenseitigen Anforderungen jederzeit gewachsen sind.