Die Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen (Agreed-upon Procedures nach ISRS 4400) zeichnet sich dadurch aus, dass der Wirtschaftsprüfer nur über festgestellte Tatsachen berichtet, ohne eine eigene Beurteilung abzugeben. Die Verantwortung, die Angemessenheit der durchgeführten Untersuchungshandlungen und die getroffenen Feststellungen zu beurteilen und daraus eigene Schlüsse zu ziehen, verbleibt bei den Auftraggebern bzw. den Nutzern unserer Berichterstattung.
Darin liegt ein grundlegender Unterschied zu betriebswirtschaftlichen Prüfungsaufträgen mit einer hinreichenden oder begrenzten Sicherheit. Hier ist das Ergebnis der Prüfungshandlungen ein Gesamtbeurteilung, auf die die Auftraggebern bzw. Nutzern unserer Berichterstattung vertrauen können.
Typische Anwendungsfälle:
- Aufträge im Zusammenhang mit EU-Forschungsrahmenprogrammen
- Abstimmung von einer Berechnung zugrundeliegenden Zahlen zu Buchungsunterlagen oder gesetzlich geprüften Abschlüssen (z.B. im Zusammenhang mit Financial Covenants Bescheinigungen für Kreditinstitute).
Aufträge, bei denen zwar kein Gesamturteil abgegeben wird, aber Beurteilungen einzelner Sachverhalte vorgenommen werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich von vereinbarten Untersuchungshandlungen. Hier finden wir zusammen mit Ihnen den für den Einzelfall passenden Prüfungsaufrag.