CalcuVATor – Die Digitalisierungslösung zur Umsetzung der Anforderungen des § 2b UStG
Modul 1 und Modul 2 werden dabei so gestaltet, dass diese sich in die bestehenden bzw. noch zu etablierenden Kundenprozesse zur Dokumentendigitalisierung einbinden lassen. Insgesamt wird der CalcuVATor im Rahmen von einzelnen Kundenprojekten auf die spezifischen Kundenanforderungen hin weiterentwickelt.
Nutzen
Der richtige Zeitpunkt
Auch wenn sich der verbindliche Einführungszeitpunkt des § 2b UStG wiederholt verschoben hat, ist die Einführung des § 2b UStG gewiss.
Aufgrund unserer Erfahrungen empfehlen wir einen Handlungsansatz, der proaktiv ist und alle drei Gestaltungsebenen adressiert, da unter den gegebenen fachlichen (z. B. Umfang der steuerli-
chen Interpretation des § 2b UStG, vorhanden Prüfraster) und technischen (z. B. Qualität und Kompetenzen im Bereich Data Science Lösungen, Interoperabilität von IT-Lösungen, Reifegrad von KI-Lösungen) Voraussetzungen der beste Zeitpunkt ist, ein entsprechendes Implementierungsprojekt, ohne zeitlichen Druck in Bezug auf die regulatorische Terminvorgabe und Überraschungen durchzuführen.
Return on Investment
Unabhängig von der Einführung der Änderung des § 2b UStG besteht die Pflicht zur umsatzsteuerlichen Abrechnung entsprechender Tätigkeiten ohnehin bereits. Die Änderung des Umsatzsteuerrechts ist demzufolge nur ein weiterer „externer“ Impuls für die fachliche, organisatorische und technische Weiterentwicklung administrativer Prozesse und der unterstützenden IT-Werkzeuge.
Insofern es gelingt, diesen „externen“ Impuls aktiv aufzugreifen, können die positiven Effekte aus der Prozess- und Steueroptimierung durch die Umsetzung einer Digitalisierungslösung zur Umsetzung der Anforderungen des § 2b UStG bereits heute gehoben werden. Insbesondere die fiskalischen Effekte aus der vorsteueroptimierten Gemeinkostenverrechnung sowie der vorsteueroptimierten Abbildung der Mischnutzung von Anlagevermögen gem. § 15a UstG können positive Beiträge zur Finanzierung der Implementierung einer Digitalisierungslösung leisten.
Insofern der zeitliche Projektzuschnitt so gewählt wird, dass die erste vorsteueroptimierte Abrechnung noch für das Jahr des Projektstarts erfolgen kann und die Möglichkeit der rückwirkenden Umsatzsteuererklärung bzw. der Änderung derselben noch bestehen, können sich die Einführungskosten, bei entsprechendem, bisher ungenutztem Vorsteuerabzugspotenzial, bereits im Implementierungsjahr amortisieren.
Angebotsanfrage