Tax & Legal UPDATE KW 11-2025

Neueinstellungen im Internet

VAT-Jahresupdate 2025
BDO Website, Web Seminar am 25.03.2025
 

Gesetzgebung

Effektive Mindestbesteuerung von Unternehmen
Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 11.03.2025

Die EU hat sich auf eine neue EU-Richtlinie (DAC 9) geeinigt, mit der die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung verbessert werden soll, damit die Erklärungspflichten multinationaler Unternehmensgruppen und großer inländischer Gruppen gemäß der Säule 2 der globalen Einigung der G20/OECD besser erfüllt werden. Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2025 durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.

“VAT in the digital age” von der EU beschlossen
Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 11.03.2025

VIDA (VAT in the digital age) soll die EU-Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter fit machen, der EU einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs beitragen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern.
 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Tantiemezahlungen an den Minderheitsaktionär einer AG als verdeckte Gewinnausschüttungen
BFH, Urteil vom 24.10.2024, I R 36/22, Pressemitteilung vom 13.03.2025
BDO Website, Insight

Eine Vergütungsvereinbarung zwischen einer AG und einem Vorstandsmitglied, das zugleich Minderheitsaktionär der AG ist, genügt nur dann dem Fremdvergleich nicht, wenn die Umstände des Einzelfalles eindeutig darauf schließen lassen, dass sich der Aufsichtsrat bei der Vergütungsvereinbarung einseitig an den Interessen des Vorstandsmitglieds ausgerichtet hat. Davon ist bei einem Aufsichtsrat, der mit Personen besetzt ist, die dem als Minderheitsaktionär beteiligten Vorstandsmitglied nicht nahestehen, nur auf der Grundlage besonderer Umstände auszugehen.

Abzug ausländischer Steuern im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis
BFH, Urteil vom 16.10.2024, I R 16/20, Pressemitteilung vom 13.03.2025

1. Die von einer AG (als Organgesellschaft) über einen Investmentfonds bezogenen (Streubesitz-)Dividenden von in- und ausländischen Kapitalgesellschaften sind in vollem Umfang in die gewerbesteuerrechtliche Bemessungsgrundlage (Gewerbeertrag) einzubeziehen.

2. Einem Abzug der ausländischen Quellensteuern nach § 34c Abs. 2 EStG (ausschließlich) bei der Ermittlung des Gewerbeertrags im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis steht bereits die Bezugnahme von § 7 GewStG auf den “Gewinn aus Gewerbebetrieb” entgegen, wodurch für die Ermittlung des Gewerbeertrags an die Ermittlung des körperschaftsteuerrechtlichen Gewinns angeknüpft wird.

3. Ein Abzug nach § 34c Abs. 2 EStG ausschließlich bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der AG (mit Wirkung auf den für den Organkreis zusammenzurechnenden Gewerbeertrag) wäre (auch) deshalb nicht möglich, weil es im Organkreis aufgrund der Anwendung von § 8b Abs. 1 KStG auf der Grundlage des § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 KStG zu einer ertragsteuerlichen Steuerfreistellung kommt.

Teilnahme des Sonderbetriebsverlustes an Verlustausgleichsbeschränkung - Verfassungsmäßigkeit des § 15b Abs. 1 EStG
BFH, Urteil vom 21.11.2024, IV R 6/22, Pressemitteilung vom 13.03.2025

1. Die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell nach § 15b Abs. 1 EStG setzt nicht voraus, dass sich eine Investition als betriebswirtschaftlich nicht oder wenig sinnvoll darstellt (Bestätigung der Rechtsprechung).

2. Handelt es sich bei dem Steuerstundungsmodell um eine Personengesellschaft, erfasst § 15b Abs. 1 EStG auf der Rechtsfolgenseite auch den Sonderbetriebsverlust des Mitunternehmers.

3. Die Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung nach § 15b EStG verstößt auch im Fall sogenannter definitiver Verluste nicht gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Vorsteuervergütungsverfahren bei Anzahlungsrechnungen
BFH, Urteil vom 12.12.2024, V R 6/23

Betreffen sowohl die Anzahlungsrechnung und die Zahlung als auch die Ausführung der Leistung und die Endrechnung denselben Vergütungszeitraum, gilt ein Antrag auf Vorsteuervergütung auch dann hinsichtlich der auf die Anzahlungsrechnung entfallenden Vergütung im Sinne des § 61 Abs. 1 Satz 2 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung als vorgelegt, wenn der Antrag zwar lediglich Angaben zu der Endrechnung enthält und die Endrechnung die in den Anzahlungsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer in Abzug bringt, die beantragte Vergütung aber den Gesamtbetrag der Vorsteuerbeträge umfasst.

Steuerliche Behandlung eines Preisgeldes für wissenschaftliche Publikationen
BFH, Urteil vom 21.11.2024, VI R 12/22

Ein mit einem Preisgeld dotierter Wissenschaftspreis kann nur dann Arbeitslohn darstellen, wenn er dem Arbeitnehmer für Leistungen verliehen wird, die dieser gegenüber seinem Dienstherrn erbracht hat.

Steuerfreiheit einer als Sonderbetriebseinnahme erfassten Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG
BFH, Urteil vom 19.11.2024, VIII R 29/23

1. Eine Aufwandsentschädigung, die ein Mitunternehmer als Präsident einer Berufskammer erzielt, ist durch die betriebliche Tätigkeit der Mitunternehmerschaft veranlasst. Sie gehört bei unmittelbarer Auszahlung an den Mitunternehmer zu dessen Sonderbetriebseinnahmen.

2. Aufwendungen der Mitunternehmerschaft für die betriebliche Tätigkeit sind durch die ehrenamtliche Tätigkeit des Mitunternehmers als Präsident einer Berufskammer (mit-)veranlasst. Sie sind bei der Prüfung, ob eine Aufwandsentschädigung ausschließlich Betriebsausgaben der ehrenamtlichen Tätigkeit ersetzt, zu berücksichtigen.

3. § 48 der Finanzgerichtsordnung i.d.F. des Art. 27 des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes gilt auch für im Zeitpunkt seines Inkrafttretens am 01.01.2024 bereits anhängige Klageverfahren (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 08.08.2024 - IV R 1/20, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

Sogenannte gemischte Aufwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen
BFH, Beschluss vom 24.10.2024, I R 40/21 (NV)

Zur Frage der Zulässigkeit einer Revision, die im Kern die tatsächliche Würdigung des Finanzgerichts angreift, dass bei einer Kapitalgesellschaft, die nach ihrem Geschäftszweck am Profifußballbetrieb teilnimmt, keine verdeckten Gewinnausschüttungen insoweit anzusetzen sind, als auf Jugend-Fußballmannschaften (U12 bis U16) eines an der Gesellschaft beteiligten gemeinnützigen (Sport-)Vereins entfallende Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Nachwuchsleistungszentrum und der Ausgabe von Freikarten zum Stadionbesuch getragen wurden.

Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltumwandlung - Tariföffnung
BAG, Pressemitteilung vom 11.03.2025 zum Urteil vom 11.03.2025, 3 AZR 53/24

Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2018 geschlossen wurden.
 

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der KGaA und ihrer persönlich haftenden Gesellschafter
BFH, Urteil vom 16.10.2024, I R 24/22

1. Für eine KGaA und ihre persönlich haftenden Gesellschafter sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb der KGaA sowie ihre Verteilung auf die KGaA (Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes) und auf ihre persönlich haftenden Gesellschafter (Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes) nach § 180 Abs. 1 (Satz 1) Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung gesondert und einheitlich festzustellen.

2. Ferner sind die mit diesen Einkünften im Zusammenhang stehenden anderen Besteuerungsgrundlagen für die KGaA und ihre persönlich haftenden Gesellschafter entsprechend den für Mitunternehmerschaften geltenden Grundsätzen gesondert und einheitlich festzustellen.
 

Finanzverwaltung

Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses 
BMF, Schreiben vom 13.03.2025

Das BMF hat die Formulierung des Abschnitts 25.1 Absatz 12 UStAE neu gefasst.

Anwendungsschreiben zur Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (§ 34a EStG)
BMF, Schreiben vom 12.03.2025

Das BMF gibt sein überarbeitetes Schreiben zur Begünstigung nach § 34a EStG nicht entnommener Gewinne bekannt, das in der Regel ab dem Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden ist.

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung bei Lieferungen von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels an private Abnehmer
BMF, Schreiben vom 12.03.2025

Das BMF hat zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung bei Lieferungen von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels an private Abnehmer Stellung genommen und den UStAE u.a. in Abschnitt 6.4 UStAE angepasst.

Amtliches Vordruckmuster für die Gruppenträgermeldung
BMF, Schreiben vom 11.03.2025

Das BMF informiert über die Aktualisierung der Muster für die Gruppenträgermeldung und den Widerruf der Gruppenträgermeldung, die auf der Internetseite des BZSt abgerufen werden können.

Zur Doppelbesteuerung von Renten
BMF, Mitteilung sowie Schreiben betr. Aufhebung der Anweisung zur vorläufigen Festsetzung und erläuterndes Schreiben, jeweils vom 10.03.2025

Das BVerfG hat mit Beschlüssen vom 07.11.2023 zwei Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit einer sog. “doppelten Besteuerung” von Renten aus der Basisversorgung nicht zur Entscheidung angenommen (Aktenzeichen 2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21). Zwei daraufhin vom BMF eingeholte externe wissenschaftliche Kurzgutachten kommen zu dem Schluss, dass das geltende (zuletzt mit dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Wachstumschancengesetz modifizierte) Recht zur Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung verfassungsgemäß ist.

Mit seinen beiden Schreiben hebt das BMF die Anweisung zur vorläufigen Festsetzung wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus der Basisversorgung auf und trifft Regelungen zu weiteren verfahrensrechtlichen Fragen.

Synthetisierte Texte der Doppelbesteuerungsabkommen und des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24.11.2016
BMF, Mitteilung vom 13.03.2025

Zu den Staaten Frankreich, Griechenland, Kroatien, Malta, Slowakei, Spanien und Ungarn sind synthetisierte Texte der Doppelbesteuerungsabkommen und des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) verfügbar.
 

Sonstiges

Änderungen bei CbCR-Datenübermittlung
BZSt, Mitteilung vom 10.03.2025

Die Zeitplanung bezüglich der Umstellung der CbCR-Datenübermittlung auf das neue zentrale Onlineportal des Bundeszentralamts für Steuern - BZSt online.portal – wurde zwischenzeitlich angepasst. Danach nimmt das BZSt nunmehr noch bis einschließlich 30.09.2025 die CbCR-Daten über die ELMA-Schnittstelle (Schema-Version 1.0) entgegen. Ab dem 01.10.2025 wird die CbCR-Datenübermittlung nur noch über die neue Massendatenschnittstelle DIP - Digitaler POSteingang - möglich sein.

Feststellungsverfahren für Spezial-Investmentfonds
BZSt, Mitteilung vom 11.03.2025 sowie weitere Informationen auf der BZSt-Website

Die Besteuerungsgrundlagen gegenüber Spezial-Investmentfonds und deren Anlegern sind gesondert und einheitlich festzustellen. Hierzu ist bei einem ausländischen Spezial-Investmentfonds die Verwaltungsgesellschaft oder der inländische Anleger verpflichtet, nach Ablauf des Geschäftsjahres eine entsprechende Erklärung abzugeben. Für Geschäftsjahre, die ab dem 01.01.2024 beginnen, sind neue Formulare zu verwenden, die beim BZSt per E-Mail angefordert werden können.
 

New Publications on the Internet

Hidden profit distributions for stock corporations 
BDO Website, Insight

Remuneration agreements between a stock corporation and a member of the management board who is also a minority shareholder are to be recognized under tax law, apart from individual exceptions, according to the BFH in its decision of October 24, 2024 (file no. I R 36/22).

Minimum effective corporate taxation
Council on the European Union, press release dated March 11, 2025

The EU has agreed on a new EU directive (DAC 9) to improve administrative cooperation in the field of taxation in order to better fulfil the filling obligations that multinational enterprise groups and large-scale domestic groups have under the Pillar 2 of the G20/OECD global agreement. The directive is to be implemented into national law by the member states by December 31, 2025.

“VAT in the digital age” adopted by the EU
Council of the European Union, press release dated March 11, 2025

VIDA (VAT in the digital age) is designed to make EU VAT rules fit for the digital age, to give the EU a competitive advantage, to help combat VAT fraud and to reduce the administrative burden on companies.