Der IASB veröffentlicht Änderungen an IFRS Accounting Standards für Verträge mit Bezug auf naturabhängige Elektrizität (Contracts Referencing Nature-dependent Electricity)

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 18. Dezember 2024, gezielte Änderungen an (im Wesentlichen) IFRS 9 und IFRS 7 veröffentlicht. Ziel dieser Änderungen ist es sicherzustellen, dass die IFRS-Rechnungslegungsstandards Schritt halten mit der aktuellen Entwicklung, wonach immer mehr Unternehmen auf naturabhängige Stromverträge - häufig als sog. Power Purchase Agreements (PPA) strukturiert - umsteigen.

Naturabhängige Stromverträge unterstützen Unternehmen dabei, ihre Stromversorgung aus Quellen wie Wind- und Sonnenenergie zu sichern. Die im Rahmen dieser Verträge erzeugte Strommenge kann jedoch aufgrund unkontrollierbarer Faktoren wie z. B. der Wetterbedingungen schwanken. Nach den derzeitigen Rechnungslegungsvorschriften ist eine angemessene Abbildung des Einflusses dieser Verträge auf die Leistung eines Unternehmens nicht immer gewährleistet.

Die bestehenden Regelungen des IFRS 9 decken die insbesondere in Bezug auf die Anwendbarkeit der own use exemption nach IFRS 9.2.4 aufkommenden Fragestellungen beim Abschluss von Verträgen über den Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien (sog. Power Purchase Agreements) nicht ausreichend ab. 

Im Unterschied zu konventionellen Energielieferverträgen, bei denen nur die benötigte Energiemenge abgenommen wird, muss der Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. aus einem Wind- oder Solarpark) i.d.R. vollständig abgenommen werden. Unternehmen müssen daher zwangsläufig in der Natur der Sache liegende Schwankungen in Bezug auf die abzunehmenden Mengen in Kauf nehmen. Dadurch können sich bei solchen Warentermingeschäften negative Konsequenzen in Bezug auf die Anwendbarkeit der own use exemption ergeben, da eine ausschließliche Deckung des Eigenbedarfs u.U. nicht ausreichend nachgewiesen werden kann. In der Folge würden die betroffenen Warentermingeschäfte durch die Nichtanwendbarkeit der own use exemption im Anwendungsbereich von IFRS 9 verbleiben, was dazu führen würde, dass in der Regel Derivate mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam zu bilanzieren sind.

Der IASB hat den Handlungsbedarf (insbesondere für länger laufende Verträge) erkannt und nunmehr gezielte Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 vorgenommen, die sicherstellen sollen, dass die Auswirkungen solcher Verträge auf das jeweilige Unternehmen in der Finanzberichterstattung zutreffender abgebildet werden.

Die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 beinhalten:

  • Klarstellung wie die own-use-Kriterien bei derartigen Verträgen anzuwenden sind;
  • Zulässigkeit von Hedge Accounting, sofern die Verträge als Sicherungsinstrumente designiert werden und die festgelegten Kriterien erfüllt sind;
  • Ergänzende Anhangangaben, die es Investoren ermöglichen sollen, die Effekte aus solchen Verträgen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit und die künftigen Cashflows des Unternehmens beurteilen zu können.

An IFRS 19 (Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben) gab es in diesem Zusammenhang ebenfalls punktuelle Änderungen.

Alle Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen - in der EU noch vorbehaltlich des Endorsements – ist möglich.

Den Link zu den Änderungen an den IFRS Accounting Standards finden Sie hier (erforderlich ist aber ein kostenpflichtiger Zugang zu IFRS Digital):
Contracts Referencing Nature-dependent Electricity Amendments to IFRS 9 and IFRS 7

Den Link zur Pressemitteilung des IASB finden Sie hier:
IFRS - IASB updates IFRS Accounting Standards for nature-dependent electricity contracts

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