Steuerliche Sicherheit

Steuerliche Sicherheit

Die Steuergesetzgebung zum Stiftungsrecht und zum Gemeinnützigkeitsrecht: unübersichtlich und durchaus kompliziert...

Regelungen zum Steuerrecht der Stiftungen und anderen Non-Profit-Organisationen finden sich in zahlreichen Steuergesetzen, was eine konsequente Beachtung aller Vorgaben nicht einfach macht. Die maßgeblichen Vorschriften ergeben sich aus der Abgabenordnung (z. B. für steuerbegünstigte Einrichtungen dort vor allem aus dem sog. „Gemeinnützigkeitsrecht“), aber auch aus dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, dem Einkommensteuerrecht (z. B. dem dort geregelten steuerlichen Bilanzierungsrecht sowie - für steuerbegünstigte Einrichtungen - dem Spendenrecht), dem Grundsteuerrecht, dem Gewerbesteuerrecht, dem Körperschaftsteuerrecht und dem Umsatzsteuerrecht. Bei bestimmten Sachverhalten kommen u.U. weitere Vorschriften anderer Steuergesetze hinzu,
z. B. aus dem Grunderwerbsteuergesetz oder aus dem Umwandlungssteuergesetz.

... und häufig nicht eindeutig

Im Zeitpunkt der Errichtung einer Stiftung geht es vorrangig um die dem Stifterwillen entsprechende, zugleich aber auch um die steuerlich zulässige Formulierung der Satzungsregelungen. Danach, im täglichen Geschäft, bedarf die Einhaltung der Vorgaben des Steuerrechts permanenter Aufmerksamkeit. Diese Vorgaben werden jedoch häufig durch gesetzliche oder von den Finanzbehörden gewährte Ausnahmeregelungen relativiert, u.U. sogar außer Kraft gesetzt, was die konsequente Beachtung der steuerlichen Bestimmungen weiter deutlich erschwert. Die Organe einer Stiftung (insbesondere der Vorstand) befinden sich letztlich ständig in der durchaus schwierigen Lage, Vorgaben konsequent einhalten zu müssen, die in vielen Fällen nicht eindeutig sind.

Entscheidend: die Einhaltung der Formalitäten und die Beachtung der Anforderungen

Um beispielsweise eine steuerbegünstigte (rechtsfähige oder unselbständige) Stiftung bzw. Bürgergesellschaft zu errichten und den Status der Gemeinnützigkeit in der täglichen Praxis nicht zu gefährden, ist es erforderlich,

  • alle formalen Anforderungen des Steuerrechts an die Stiftungssatzung im Zeitpunkt der Gründung (gemäß Anlage 1 zu § 60 Abgabenordnung) zu erfüllen,
  • ggf. die Zustimmung der zuständigen Finanzbehörde zur vorgesehenen Satzungsformulierung einzuholen und
  • in der praktischen Arbeit der Stiftungsorgane stets alle Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts umzusetzen.

Hierbei ist es insbesondere wichtig,

  • eine Übereinstimmung der tatsächlichen Aktivitäten der Stiftung mit den satzungsmäßig festgelegten Stiftungszwecken dauerhaft zu gewährleisten,
  • bei wirtschaftlichen Aktivitäten (im Rahmen der Vermögensverwaltung oder in Zweckbetrieben bzw. steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben) eine nachvollziehbare Abgrenzung zu den ideellen Stiftungszwecken vorzunehmen und die Abgrenzung im Rechnungswesen so exakt wie möglich abzubilden, z. B. durch getrennte Gewinn- bzw. Überschussermittlungen,
  • bei unselbständigen Stiftungen die notwendigen vertraglichen Abreden zwischen der Stiftung und der Trägerkörperschaft zu formulieren und deren spätere Umsetzung auf Dauer sicherzustellen,
  • die formalen Regelungen des Zuwendungsrechts (insbesondere des Spendenrechts), die wegen unterschiedlicher Möglichkeiten des Einkommensteuergesetzes für steuerwirksame Zuwendungen gerade an Stiftungen besonders streng sind, strikt einzuhalten und zu dokumentieren.
  • Mittel zum Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen oder zur Pflege und zur Ehrung ihres Andenkens nur satzungsgemäß und nach den Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts zu verwenden.

Die steuerlichen Leistungen unseres Branchencenters Stiftungen und Non-Profit-Organisationen

Das Branchencenter Stiftungen und Non-Profit-Organisationen bietet Beratung und Unterstützung

  • bei der Errichtung von rechtsfähigen oder unselbständigen (treuhänderischen) Stiftungen und Bürgergesellschaften,
  • bei der Formulierung von Satzungen und deren Abstimmung mit der zuständigen Finanzbehörde,
  • bei der Umsetzung der relevanten steuerlichen Vorschriften insbesondere im Hinblick auf ordnungsmäßige Aufzeichnungen,
  • bei der Erstellung der erforderlichen (Steuer-)Erklärungen (Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen sowie ggf. Gemeinnützigkeitserklärungen),
  • bei der Erstellung etwaiger steuerlicher Jahresabschlüsse (incl. der u. U. notwendigen elektronischen Steuerbilanz; „sog. „E-Bilanz“) oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen sowie - bei steuerbegünstigten Stiftrungen - Mittelverwendungsrechnungen,
  • bei der Abstimmung mit den Finanzbehörden über steuerliche Konsequenzen spezieller Sachverhalte – sowohl im Planungsstadium (mittels sog. „Anträge auf verbindliche Auskünfte“) als auch im laufenden Veranlagungsverfahren bzw. bei Betriebsprüfungen,
  • bei der Umsetzung der Dokumentationsanforderungen des Zuwendungsrechts, insbesondere des Spendenrechts, für steuerbegünstigte Einrichtungen,
  • bei besonderen steuerlichen Fragestellungen zu verschiedenen Steuerarten, die im Einzelfall bei Stiftungen auftreten (können), z. B. bezüglich der sog. Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen.

Beratung durch Spezialisten und fachübergreifende Teams

Unsere Spezialisten und unsere interdisziplinär arbeitenden Teams, zusammengesetzt aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern, verfügen über umfassende Erfahrungen in allen Fragen zu rechtsfähigen und unselbständigen Stiftungen, sowie zu anderen      Non-Profit-Organisationen. Wir beraten Sie fachlich und unterstützen Sie auch bei notwendigen Abstimmungen mit den Finanzbehörden. In engem Dialog mit Ihnen loten wir Gestaltungsspielräume aus und entwickeln passende Lösungen, zugeschnitten auf Ihre individuellen Anforderungen.


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