Kommunen & ihre weiteren Beteiligungen

Kommunen & ihre weiteren Beteiligungen

In der Anwendung müssen die Entscheider mit den jeweiligen fachspezifischen Anforderungen, den haushalttechnischen Restriktionen und den Vorgaben der Aufsichtsbehörden in Einklang gebracht werden. Gestaltungsbedarf ergibt sich oftmals aus dem Spannungsverhältnis zwischen dem Auftrag zur Daseinsvorsorge, dem Gebot des wirtschaftlichen Handelns und der Nachhaltigkeit. Zunehmend macht sich hier der Einfluss der von der EU gesetzten Rahmenbedingungen einschließlich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bemerkbar.

Insbesondere zu den brandaktuellen Themen liefert das Branchencenter maßgeschneiderte Lösungen:


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