EU-Beihilfenrecht
Das EU-Beihilfenrecht schützt den freien Wettbewerb im Binnenmarkt, indem finanzielle bzw. geldwerte Vergünstigungen an Unternehmen oder Produktionszweige durch die Mitgliedsstaaten verboten werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Empfänger der Vergünstigungen ein privates Unternehmen oder ein Unternehmen der öffentlichen Hand ist.
Die Möglichkeiten staatlicher Unterstützungen von Unternehmen sind vielfältig und die Risiken (insbesondere Rückzahlungsverpflichtung) hoch. Zudem gilt es, eine Vielzahl von Ausnahmevorschriften zu beachten.
Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Überprüfung von staatlichen Zuwendungen auf ihre Beihilferechtsrelevanz.
- Identifizierung und Prüfung von beihilfenrechtlichen Fragestellungen
- Beratung bei beihilfenrechtskonformen Gestaltungen (bspw. Betrauungsakt bei DAWI oder Bürgschaften)
- Vorbereitung und Begleitung von Notifizierungen bei der EU-Kommission
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