Regulatorik im Vertrieb – GDV Verhaltenskodex

Prüfung – Regulatorik im Vertrieb – GDV Verhaltenskodex

Für Kunden ist der Versicherungsschutz ein elementarer Bestandteil der Risikoabsicherung und der Vorsorge im Alltag. Dabei stellt der Versicherungsvertrieb das Bindeglied zwischen Versicherungsunternehmen und Kunden dar. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat daher den GDV Verhaltenskodex für den Vertrieb entworfen, um die Interessen der Kunden bewusst in den Mittelpunkt zu rücken und die Qualität der Kundenberatung im Hinblick auf Versicherungen kontinuierlich zu steigern. Der GDV Verhaltenskodex inkludiert elf Leitsätze, die das Selbstverständnis der Branche für einen fairen, ehrlichen und professionellen Vertrieb von Versicherungsprodukten repräsentieren. Für Versicherungen ist der GDV Verhaltenskodex ein entscheidender Faktor, um das Vertrauen der Kunden zu stärken und zu fördern. 

Um das Vertrauen der Versicherungsnehmer und der übrigen Geschäftspartner zu schützen, investieren viele Versicherungsunternehmen in unternehmensinterne Vorkehrungen, sodass ein rechtlich und ethisch einwandfreies Handeln garantiert und zusätzlich der GDV Verhaltenskodex eingehalten wird. Diese sogenannten Compliance Management Systeme haben unsere Vertriebsexperten bei einer Vielzahl von Mandanten bereits konzipiert und implementiert. Hierbei wird der GDV Verhaltenskodex selbstverständlich berücksichtigt.  

Gerne sind wir auch Ihnen bei der Konzeption und Implementierung der Compliance Management Systeme behilflich und schützen gemeinsam mit Ihnen das Vertrauen Ihrer Versicherungsnehmer, indem wir sicherstellen, dass die Leitsätze des GDV Verhaltenskodex in allen Prozessen eingehalten werden. 


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Im Dezember 2019 hat die BaFin ein „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ veröffentlicht und misst dem Thema „Nachhaltige Finanzwirtschaft – Sustainable Finance“ als Aufsichtsschwerpunkt für das Jahr 2020 große Bedeutung bei. Die Publikation des Merkblatts ist mit einer klaren Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörde an die von ihr beaufsichtigten Versicherungsunternehmen verbunden.

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