Finanzanlagevermittler und Vertriebe (34f-Prüfung)

Prüfung – Finanzanlagevermittler und Vertriebe (34f-Prüfung)

Zur Stärkung des Verbraucherschutzes wurden mit der Einführung der §§ 34f / 34h Gewerbeordnung und der Veröffentlichung der Finanzanlagevermittlungsverordnung erweiterte Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten erlassen. Diese gilt es im Zusammenhang mit der 34f-Prüfung zu berücksichtigen. Zusätzlich wurde die jährliche Prüfungspflicht auf der Grundlage von § 24 FinVermV eingeführt. 

Die Finanzanlagevermittlungsverordung (FinVermV) sieht zwei Prüfungsalternativen für Vermittler vor: Erstens die jährliche Einzelfallprüfung (nach § 24 Abs. 1 S. 1) und zweitens die jährliche Systemprüfung einer Vertriebsgesellschaft in Kombination mit einer rotierenden Einzelfallprüfung der angeschlossenen Vermittler (nach § 24 Abs. 1 S. 4). 

Die BDO fungiert sowohl bei System- als auch bei Einzelfallprüfungen als geeigneter Prüfer. Gerne teilen wir unsere Expertise in Sachen 34f-Prüfung mit Ihnen. Unsere Prüfer betreuen Sie selbstverständlich professionell und kompetent und werden durch unsere IT-gestützten Prüfungstools unterstützt. Dazu zählen beispielsweise unsere automatisierten Prüfungsprogramme, die unter anderem auf die 34f-Prüfung ausgelegt sind, Checklisten oder Dokumentationsstandards. So garantieren wir Ihnen bei der 34f-Prüfung die größtmögliche Effizienz und höchste Qualität – das ist unser Anspruch an uns selbst! Aber auch Ihr Komfort kommt bei uns nicht zu kurz: So versehen wir Ihre finalen PDF-Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, sodass Sie diese bequem und direkt an Ihre betreuende Erlaubnisbehörde weiterleiten können. Mit uns an Ihrer Seite steht einer erfolgreichen 34f-Prüfung nichts im Wege! 


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Im Dezember 2019 hat die BaFin ein „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ veröffentlicht und misst dem Thema „Nachhaltige Finanzwirtschaft – Sustainable Finance“ als Aufsichtsschwerpunkt für das Jahr 2020 große Bedeutung bei. Die Publikation des Merkblatts ist mit einer klaren Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörde an die von ihr beaufsichtigten Versicherungsunternehmen verbunden.

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