Dennis Farr
Nachhaltigkeit
Im Dezember 2019 hat die BaFin ein „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ veröffentlicht und misst dem Thema „Nachhaltige Finanzwirtschaft – Sustainable Finance“ als Aufsichtsschwerpunkt für das Jahr 2020 große Bedeutung bei. Die Publikation des Merkblatts ist mit einer klaren Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörde an die von ihr beaufsichtigten Versicherungsunternehmen verbunden.
Die BaFin gibt den Versicherungsunternehmen mit diesem Merkblatt Good-Practice-Ansätze an die Hand, um das Bewusstsein für Nachhaltigkeitsrisiken (sogenannte ESG-Faktoren – Environmental, Social & Governance) zu schärfen und eine angemessene Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den verschiedenen Unternehmensbereichen zu erzielen. Versicherer können bei der Ausgestaltung ihrer Geschäftsorganisation und eines angemessenen Risikomanagements die Einbindung von Nachhaltigkeitsrisiken nicht mehr länger ignorieren. Die BaFin erwartet, dass die beaufsichtigten Unternehmen eine Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsrisiken sicherstellen und dokumentieren.
Während ein Großteil der Unternehmen das Thema Nachhaltigkeit insbesondere im Bereich der Kapitalanlage bereits in den Fokus genommen haben, erwartet die BaFin in ihrem Merkblatt auch eine intensive Auseinandersetzung mit den sich ergebenden ESG-Risiken im Risikomanagement.
Zur Überprüfung der Einhaltung der europäischen Gesetzgebung sollen nach dem Willen des deutschen Gesetzgebers darüber hinaus die Abschlussprüfer der beaufsichtigten Unternehmen ab 2022 die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen testieren. Es ist zu erwarten, dass die BaFin ihre Anforderungen an den Inhalt dieser Prüfung im Sommer 2021 formulieren wird. Darauf aufbauend wird der IDW einen Prüfungsstandard entwickeln, der dann im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zur Anwendung kommen wird.
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Steuerliche Aspekte von Sustainable Finance
Die Europäische Union hat sich nicht zuletzt durch den sogenannten Green Deal dem Thema Nachhaltigkeit verschrieben. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat am 24. März 2020 eine Stellungnahme zu den steuerlichen Aspekten von Nachhaltigkeitszielen veröffentlicht (Amtsblatt der EU 2020/C 97/01). Spätestens mit dieser Stellungnahme wird klar, dass das Thema Nachhaltigkeit auch eine steuerliche Komponente beinhaltet. Dabei richtet sich die Stellungnahme im Wesentlichen auf Aspekte der Transparenz im Steuerrecht. Diese betreffen sowohl den Steuerpflichtigen in seiner Berichterstattung, wie auch die Steuerverwaltungen in der Ausübung Ihrer hoheitlichen Aufgaben.
Sustainable Finance: Neue Regularien und aktuelle Herausforderungen für Einrichtungen betrieblicher Altersvorsorge (EbAV)
Die europäische EbAV-II-Richtlinie wurde durch eine Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) am 13. Januar 2019 in nationales Recht überführt und das novellierte VAG ist seit diesem Zeitpunkt gültig. Dadurch finden ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Aspekte (ESG-Kriterien) ausdrücklich Eingang in die Praxis der Finanzwirtschaft. Zudem ist die EU Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor am 7. Dezember 2019 in Kraft getreten. Sie gilt ab dem 10. März 2021. Einzelne Regelungen sehen abweichende Termine vor.
Sustainable Finance: Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor für Finanzmarktteilnehmer
Die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ist am 7. Dezember 2019 in Kraft getreten. Dadurch werden Finanzmarktteilnehmer zur Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und zur Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten verpflichtet. Die Verordnung gilt ab dem 10. März 2021. Einzelne Regelungen sehen abweichende Termine vor.
Sustainable Finance: Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor für Finanzberater
Die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ist am 7. Dezember 2019 in Kraft getreten. Dadurch werden Finanzberater zur Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und zur Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten verpflichtet. Die Verordnung gilt ab dem 10. März 2021. Einzelne Regelungen sehen abweichende Termine vor.