Stefanie Skoluda
Durch das FISG werden die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Unternehmensführung und Überwachung erweitert. Für Vorstände börsennotierter Aktiengesellschaften besteht nun eine explizite gesetzliche Pflicht zur Einrichtung eines angemessenen und wirksamen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. Auch für den Aufsichtsrat werden neue Pflichten eingeführt, u.a. zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses und zur Überwachung der Qualität der Abschlussprüfung. Darüber hinaus gibt es neue Regelungen zur Besetzung der Unternehmensorgane und zur Kommunikation sowie bei Versicherungsunternehmen zur Bestellung des Abschlussprüfers. Nicht zuletzt wurde für den Fall unrichtiger Bilanz- oder Lageberichtseide das Bilanzstrafrecht verschärft.
Wesentliche Änderungen der einschlägigen Gesetze (AktG, HGB, WpHG) sowie daraus resultierenden Handlungsbedarf für Vorstände und Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse stellen wir nachfolgend im Einzelnen dar.