Seit 2005 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den IFRS aufzustellen. Dies stellt Unternehmen vor eine große Herausforderung, da die Umstellung auf die IFRS nicht nur eine Änderung des Zahlenwerks beinhaltet; vielmehr handelt es sich um einen tiefgreifenden Umstellungsprozess des betrieblichen Rechnungswesens.
Aber nicht nur kapitalmarktorientierte Unternehmen sind bestrebt Konzernabschlüsse nach den IFRS aufzustellen.
Weitere mögliche Anlässe können u.a. sein:
- Anstreben eines Börsengangs
- Begebung von Fremdkapitaltiteln an der Börse
- Bilanzadressaten verlangen einen IFRS-Abschluss (z.B. Investoren/Banken)
Neben einer Vielzahl organisatorischer Anforderungen, u.a. Schulung von Mitarbeitern sowie Veränderungen der Prozesse und Systeme, sind bei der Klärung rechnungslegungsrelevanter Fragen immer auch die sich ergebenden Rückwirkungen auf bilanzpolitische Aspekte im Auge zu behalten. Insbesondere in Bezug auf die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten werden oft langfristige Weichen bezüglich der inhaltlichen Ausgestaltung der Kapitalmarktpublizität der Unternehmen gestellt.
Wir stellen Ihnen die notwendige Kompetenz zur Seite, um Sie auf dem Umstellungsweg zu begleiten.