Emittenten von Aktien an regulierten Märkten in der EU haben im Wertpapierprospekt u.a. geprüfte historische Finanzinformationen sowie einen Bestätigungsvermerk für jeden abgebildeten Abschluss aufzunehmen. Im Regelfall werden diese geprüften historischen Finanzinformationen anhand von Konzernabschlüssen dargelegt. Diese wiederum müssen nach IFRS aufgestellt werden.
Häufig werden aber auch sogenannte kombinierte Abschlüsse und Pro-Forma-Finanzinformationen in den Wertpapierprospekten einbezogen. Eine Notwendigkeit hierfür ergibt sich dann, wenn signifikante Transaktionen durch den Emittenten vor dem Börsengang stattgefunden haben oder Geschäftsaktivitäten des Emittenten gerade für Zwecke des Börsengangs in eine rechtliche Einheit zusammengeführt worden. Beide Formen der Informationsaufbereitung stellen Emittenten regelmäßig vor die Herausforderung der sachgerechten und regelkonformen Darstellung und Abbildung.
Mit unseren Erfahrungen und unserem Fachwissen unterstützen wir Sie
- bei der optimalen Darstellung der buchhalterischen Auswirkungen bedeutender Akquisitionen sowie Desinvestitionen und gewährleisten Ihnen unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Prospektverordnung bzw. den Verlautbarungen des IDW im Hinblick auf die Einhaltung konkreter Vorgaben, einzelner Bestandteile, zutreffender Annahmen und potenzieller Auswirkungen einen effizienten Ablauf.
- bei der risikoorientierten Prüfung Ihrer spezifischen Finanzinformationen nach den einschlägigen Normen und Verlautbarungen.