Zudem ist ein eindeutiger Trend zur Verlagerung von Applikationen in Cloud-Lösungen festzustellen. Nachgefragt werden sogenannte Software-as-a-Service-Leistungen (SaaS). Aber auch Plattformen (PaaS) sowie die ganze Infrastruktur (IaaS) müssen nicht im Unternehmen vorgehalten werden, sondern finden zunehmend Platz in der Cloud und werden damit immaterielles Vermögen.
Die Vorgaben zur bilanziellen Abbildung von immateriellen Vermögenswerten in den IFRS tragen der digitalen Transformation der Unternehmen (noch) keine Rechnung. Das konzeptionelle Gerüst des IAS 38 stammt aus dem Jahr 1998. Seither wurden die Vorgaben zwar erweitert, aber inhaltlich nicht an die rasante technische Entwicklung angepasst. Hieraus können sich Herausforderungen für die sachgerechte Trennung von Kosten der Forschungs- und Entwicklungsphase als Schlüsselkriterium für die Aktivierungsfähigkeit von selbsterstellter Software ergeben. Insbesondere im Umfeld agiler Softwareentwicklung verschwimmen die Grenzen zwischen den Phasen und bedürfen einer angemessenen Kostenträgerrechnung für eine sachgerechte Kostentrennung. Das Fehlen von konkreten Vorgaben zur bilanziellen Abbildung aktueller Geschäftsmodelle begünstigt zusätzlich eine uneinheitliche Vorgehensweise der Bilanzierungspraxis.
Dies haben wir zum Anlass genommen, den aktuellen Stand der bilanziellen Behandlung von IT-Kosten im deutschen Prime Standard für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 zu untersuchen und die Ergebnisse in einer Studie zu veröffentlichen.