Risikofrüherkennung - Pflichten aus dem IDW PS 340 n.F. erfüllen

Der IDW Prüfungsstandard PS 340 „Prüfung von Risikofrüherkennungssystemen“ wurde neu gefasst und die Anforderungen an ein derartiges System wurden ergänzt und konkretisiert.

Der neue Prüfungsstandard gilt für Abschlussprüfungen von Berichtszeiträumen, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen.

Wesentliche Änderungen

FRC IDW PS Neuerungen Grafik

Risikotragfähigkeit

Die Risikotragfähigkeit ist das maximale Risikoausmaß, welches das Unternehmen ohne Gefährdung seines Fortbestands tragen kann. 

Die Methodik zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit ist zu definieren und zu dokumentieren und sollte durch einen Dritten nachvollziehbar sein. Der Prüfungsstandard dafür gibt keine Methodik vor. Es empfiehlt sich eine branchenadäquate Herleitung aus Liquiditäts- und Ergebniskennzahlen unter Berücksichtigung von Beschränkungen durch Kapitalgeber.

Risikoaggregation

Bestandsgefährdende Entwicklungen können sich auch aus dem Zusammenwirken verschiedener Risiken ergeben, welche für sich betrachtet als nicht bestandsgefährdend bewertet wurden. Risiken sind daher sowohl einzeln als auch aggregiert vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit zu betrachten. Bei dieser Analyse sind mögliche Interdependenzen zwischen den Risiken zu berücksichtigen.

Risikobewertung

Im Rahmen der Risikobewertung sind Risikosteuerungsmaßnahmen des Vorstands zu berücksichtigen, die bereits implementiert oder geplant sind. Es sind zunächst die Bruttorisiken zu ermitteln und diese vermindert um den Effekt von bestehenden Maßnahmen als Nettorisiken darzustellen.

Risikofrüherkennung als Managementsystem

Die zu prüfenden Grundelemente werden im IDW PS 340 n.F. nun explizit als solche benannt. Das Risikofrüherkennungssystem hat zu enthalten: Risikokultur, Ziele der Maßnahmen, Organisation der Maßnahmen, Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikosteuerung, Risikokommunikation, Überwachung und Verbesserung.

Geltungsbereich der Risikofrüherkennung

Die Risikofrüherkennung hat sich auf sämtliche im Konzernabschluss zu konsolidierenden und nicht zu konsolidierenden Unternehmen zu erstrecken, sofern von ihnen eine Bestandsgefährdung des Mutterunternehmens ausgehen kann. Ebenso sind organisatorischer Vorkehrungen darauf auszurichten, bestandsgefährdende Risiken konzernweit zu identifizieren.

Dokumentationspflichten

Dem Vorstand obliegt die Pflicht zur angemessenen Dokumentation der Maßnahmen nach §91 Abs. 2 AktG (z.B. in Form eines Risikohandbuchs).

Unterbleibt die Dokumentation, liegt ein Verstoß gegen § 91 Abs. 2 AktG vor, der zu einem Mangel in Bezug auf die vom Vorstand zu treffenden Maßnahmen und einer entsprechenden Feststellung im Prüfungsbericht führen kann. 

Abschlussprüfung

Bei wesentlichen oder umfassenden Mängeln bzw. beim Auftreten von Prüfungshemmnissen kann eine Einschränkung oder Verweigerung des Bestätigungsvermerks durch den Abschlussprüfer erfolgen.

Effektive Unterstützung durch BDO

Unsere Leistungen zur IDW PS 340 n.F. Readiness

Readiness Check

  • Vorbereitung auf die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung stattfindende Prüfung der Maßnahmen nach §91 Abs. 2 AktG 
  • Auf Basis der Dokumentationen zu den Maßnahmen nach §91 Abs. 2 AktG (z.B. Risikomanagementhandbuch, Risikoinventar, Berechnungen zur Risikotragfähigkeit) werden grundsätzliche Ausgestaltung und Angemessenheit des Risikofrüherkennungssystems geprüft
  • Ableitung von Feststellungen: Identifikation von Schwachstellen mit Relevanz für die Jahresabschlussprüfung
  • Übersicht: Was ist bereits umgesetzt? Wo besteht Handlungsbedarf?

Prüfung der des Risikofrüherkennungssystems

  • Als Vorbereitung auf die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems im Rahmen der Jahresabschlussprüfung kann alternativ zum Readiness Check eine ausführliche Prüfung gemäß IDW PS 340 n.F. erfolgen
  • Es wird ein ausführlicher Prüfungsbericht inklusive detaillierter Feststellungen sowie der sich aus den Feststellungen ergebenden Risiken & Maßnahmenempfehlungen erstellt

Beratung zur Readiness Erreichung

Gerne bieten wir maßgeschneiderte Unterstützungslösungen für Sie an, die sich in der Form der Zusammenarbeit und den Schwerpunkten speziell nach Ihrem  Bedarf richten:

  • Konzeptionelle Beratung
  • Prüferische Begleitung
  • Coaching 
  • Training
  • Mitarbeit in ihrem RFS Team
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Für Fragen oder weitergehende Information stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.